Hat sich Ihr Familienname oder Ihre Adresse geändert, besteht keine rechtliche Verpflichtung, den Führerschein ändern zu lassen. Wenn Sie jedoch allen möglichen Schwierigkeiten (z. B. im Ausland) aus dem Weg gehen möchten, können Sie sich einen neuen Führerschein durch die
Externer Link: Kreisordnungsbehörde ausstellen lassen.