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Bild: Hand, die einen EU-Führerschein hält
Hat sich Ihr Familienname oder Ihre Adresse geändert, besteht keine rechtliche Verpflichtung, den Führerschein ändern zu lassen. Wenn Sie jedoch allen möglichen Schwierigkeiten (z. B. im Ausland) aus dem Weg gehen möchten, können Sie sich einen neuen Führerschein durch die Externer Link: Kreisordnungsbehörde ausstellen lassen.

Kontakt

Ansprechpartner
Zentraler   Bürgerservice
Telefon:  02271 89-373
Telefax:  02271 89-71 373
E-Mail senden an den Zentralen Bürgerservice

Öffnungszeiten

Montag:         08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Dienstag:      08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:          08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag:      09:00 Uhr – 12:00 Uhr

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