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Bild: Umzugswagen mit Möbeln, die ein- oder ausgeladen werden

Anmeldungen

Herzlich Willkommen in der Kreisstadt Bergheim!
 
Wenn Sie aus einer anderen Kommune nach Bergheim ziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei uns anmelden (§13 des Meldegesetzes Nordrhein-Westfalen). Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
Eine Anmeldung vor dem Einzugsdatum ist nicht möglich
Die Anmeldung muss durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person vorgenommen werden
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
Personalausweise und -wenn vorhanden- Reisepässe und Kinderreisepässe aller beteiligten Personen.
Bei mehreren Familienangehörigen zusätzlich standesamtliche Urkunden (Familienstammbuch); in jedem Fall bei Kindern unter 18 Jahren deren Abstammungsurkunde.
Bitte beachten Sie, dass Sie gemäss § 13 Meldegesetz NW verpflichtet sind, sich innerhalb einer Woche anzumelden. Für verspätete Anmeldungen kann ein Verwarngeld verhängt werden.

Ummeldungen

Ziehen Sie innerhalb Bergheims um, müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Ihrem Umzug ummelden. Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Personalausweise oder Reisepässe aller beteiligter Personen
Bitte beachten Sie, dass Sie gemäss § 13 Meldegesetz NW verpflichtet sind, sich innerhalb einer Woche umzumelden. Für verspätete Ummeldungen kann ein Verwarngeld verhängt werden.

Abmeldungen

Schade, dass Sie die Kreisstadt Bergheim verlassen! Ziehen Sie aus Bergheim fort, müssen Sie sich grundsätzlich nicht bei uns abmelden, das erledigt die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für Sie. Seit dem 01.06.2004 muss sich nur noch derjenige am "alten" Wohnsitz abmelden, wenn
sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet oder
es sich um die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes handelt
In diesen beiden Fällen können Sie das Abmeldeformular ausfüllen und uns per Post zukommen lassen. Sie erhalten die Abmeldebestätigung dann per Post. Gerne können Sie aber auch persönlich bei uns vorbeikommen.

Gebühren

Bild: Drei Stapel mit Geldmünzen
An-, Um- und Abmeldungen sind gebührenfrei.

Kontakt

Ansprechpartner
Zentraler   Bürgerservice
Telefon:   02271 - 89 373
Telefax:  02271 - 89 71 373
E-Mail senden an den Zentralen Bürgerservice

Öffnungszeiten

Montag:         08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Dienstag:      08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:          08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag:      09:00 Uhr – 12:00 Uhr 

Formulare


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