Seit dem 01. Oktober 2004 ist Maria Pfordt hauptamtliche Bürgermeisterin der Stadt Bergheim. Sie ist damit die Repräsentantin der Bürgerschaft und des Rates der Kreisstadt sowie die Chefin der Stadtverwaltung.
In ihrer Eigenschaft als Repräsentantin der Kreisstadt gibt sie feierliche Empfänge zu besonderen Anlässen, ehrt verdiente Bürgerinnen und Bürger oder übernimmt die Schirmherrschaft bei Veranstaltungen.
Als Repräsentantin der Kreisstadt trägt die Bürgermeisterin zu diesen besonderen Anlässen die Amtskette.
Sie lädt zu den Ratssitzungen ein, leitet die Sitzungen und übt das Hausrecht aus, ohne jedoch Mitglied des Rates zu sein. Allerdings besitzt sie bei fast allen Angelegenheiten Stimmrecht.
Ratsbeschlüsse, die das geltende Recht verletzen, muss sie beanstanden. Beschlüsse, die nach ihrer Auffassung das Wohl der Stadt gefährden, kann sie über ihr Widerspruchsrecht so lange aufhalten, bis der Rat in dieser Angelegenheit erneut entschieden hat.
Als Hauptverwaltungsbeamtin leitet sie die Verwaltung und verantwortet alles, was in der Verwaltung erarbeitet und entschieden wird gegenüber dem Rat. Die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse werden von ihr vorbereitet und ausgeführt. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, ist sie die Dienstvorgesetzte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und bestimmt die Organisation der Stadtverwaltung.
In ihrer Leitungsfunktion wird die Bürgermeisterin vom Verwaltungsvorstand unterstützt.
Am 30.08.2009 ist Frau Pfordt von den Bürgerinnen und Bürgern der Kreisstadt Bergheim im ersten Wahlgang für eine zweite Amtszeit gewählt worden. Diese beträgt aufgrund einer Änderung des § 65 GO nunmehr sechs Jahre, also bis zum 30. September 2015.