Nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen können Dritte
Meldeauskünfte über Ihre gespeicherten persönlichen Daten beantragen. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie eine Auskunftssperre beantragen. Dazu müssen Sie uns glaubhaft machen, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen könnte. Dabei sind vorhandene Beweismittel (polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen etc.) vorzulegen. Die Auskunftssperre kann formlos beantragt werden und ist im Falle eines Fortzugs in eine andere Kommune bei der Anmeldung erneut zu beantragen.
Die Beantragung einer Auskunftssperre ist kostenfrei.