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Bild: Neuer Personalausweis

Jeder Deutsche ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist gemäß §1 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis vom 18.06.2009 (PAuswG) verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

 

Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt  handelt ordnungswidrig und wird mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld belegt.

 

Bitte achten Sie daher auf die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente!

Kontakt

Ansprechpartner
Zentraler Bürgerservice
Telefon: 02271 - 89 373
Telefax: 02271 - 89 71 373
E-Mail senden an den Zentralen Bürgerservice

Öffnungszeiten

Montag:         08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Dienstag:      08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:          08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag:      09:00 Uhr – 12:00 Uhr 

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