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Bild: Stempel gehalten von einer Hand mit dem Aufdruck Genehmigt
Personen, die bei der Besorgung aller ihrer Angelegenheiten betreut werden oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, können von der Ausweispflicht befreit werden. In diesen Fällen wird vom Zentralen Bürgerservice ein gesiegeltes Schreiben, welches die Befreiung von der Ausweispflicht nachweist, ausgestellt.

Notwendige Unterlagen

Vollmacht für die Person, die die Befreiung für jemand anderen beantragt , zum Beispiel Generalvollmacht, Betreuungsurkunde
Attest eines Arztes, aus dem hervorgeht, dass die Person "nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann".
Personalausweis der zu befreienden Person

Gebühren

Bild: Drei Stapel mit Geldmünzen
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei

Kontakt

Ansprechpartner
Zentraler Bürgerservice
Telefon: 02271 - 89 373
Telefax: 02271 - 89 71 373
E-Mail senden an den Zentralen Bürgerservice

Öffnungszeiten

Montag:         08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Dienstag:      08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:          08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag:      09:00 Uhr – 12:00 Uhr 

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