Modellversuch in NRW
Bild: offizielles Logo des Modells Begleitetes Fahren ab 17Ein Modellversuch in Nordrhein-Westfalen erlaubt es Ihnen, den Führerschein für die Klassen B oder BE bereits mit 17 Jahren zu machen. Bis zum 18. Lebensjahr dürfen Sie dann jedoch nur mit einer Begleitperson fahren. Sie müssen einen Antrag auf begleitendes Fahren stellen. Der Antrag auf begleitendes Fahren kann frühestens mit 16,5 Jahren gestellt werden. Außerdem müssen die Begleitperson/en eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beantragung mit:
Fahrschulanmeldung
Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
Personalausweis oder Pass der Antragstellerin oder des Antragstellers
Ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
Antrag auf Teilnahme am Modell 'Begleitendes Fahren ab 17' mit Unterschrift der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertreter
Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt
Einverständniserklärung der Begleitperson(en)
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Nach bestandener Fahrprüfung bekommen Sie keinen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Diese gilt dann als Nachweis für die Erlaubnis, bereits vor dem 18. Geburtstag fahren zu dürfen. Mit 18 wird Ihnen dann ein regulärer Führerschein ausgestellt und die Prüfungsbescheinigung eingezogen. Bis zum 18. Geburtstag dürfen Sie nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren! Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss stehen. Die Grenzwerte sind hier 0,25 Milligramm pro Liter Atemalkohol oder 0,5 Promille Blutalkohol. Die Begleitperson darf auch nicht unter Einwirkung von Betäubungsmitteln stehen.
Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.
Die Begleitperson muss darüber hinaus
namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B, früher Klasse drei, besitzen
sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt. Begleitpersonen dürfen maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.
Als Begleitperson sollen Sie den Jugendlichen als Ansprechpartnerin oder Ansprechnpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sollen Sie Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Im Ausland dürfen Sie mit 17 nicht fahren!
Der Zentrale Bürgerservice der Stadt Bergheim fungiert in dieser Angelegenheit lediglich als annehmende Stelle. Die Unterlagen werden von uns an die
Externer Link: Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises weitergeleitet.
Gebühren
Bild: Drei Stapel mit Geldmünzen43,40 Euro betragen die Antragsgebühren für einen Führerschein auf Probe. Zusätzlich fallen folgende Gebühren an:
5,10 Euro für jede Begleitperson
7,70 Euro für die Prüfungsbescheinigung