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3.   Bestandsaufnahme

3.1   Spielflächenbedarf-/bestand der einzelnen Stadtteile

 

In der vorliegenden Bestandsaufnahme sind alle rechtlich abgesicherten Spielflächen stadt-teilbezogen und kartographisch erfasst. Zu jeder Spielfläche findet sich

- die genaue Ortslage (mittels eines Ortsplanes),

- die Größe der Gesamtfläche und der sonstigen frei zugängigen

  Flächen,

- die Kategorie(en) (A,B,C oder auch Mischformen).

 

Darüber hinaus sind ebenso die Daten anderer geeigneter bespielbarer Flächen (z.B. Schul-höfe, Sportanlagen etc.) ermittelt worden. Diese „sonstigen frei zugänglichen Flächen“ können laut Runderlass bei der Spielflächenbedarfsermittlung bis zu einem bestimmten Maße ange-rechnet werden. Hierbei handelt es sich sowohl um öffentliche Flächen (die somit rechtlich abgesichert sind) als auch um private Flächen (keine rechtliche Absicherung).

 

Auf dem Raster zum Spielflächenbestand/-bedarf (siehe Anlage 1) soll eine einfache Über-sicht zur stadtteilbezogenen Spielflächenbewertung unter Berücksichtigung aller genannten Kriterien als Planungshilfe gegeben werden.

 

Diesen Rastern sind im einzeln zu entnehmen:

- die Altersverteilung im Stadtteil (Gesamteinwohner, alterspezifische

  Verteilung, Verteilung nach Spielflächenkategorien)

- den einwohnerbezogenen Spielflächenbedarf des jeweiligen

  Stadtteiles (als Mindestbedarf),

- den altersspezifischen Spielflächenbedarf (als Orientierung)

- Aufstellung des Bestandes, Bedarfes und Defizits nach

  Spielflächenkategorien

- Auflistung der einzelnen rechtlich abgesicherten Spielflächen

- Auflistung der sonstigen frei zugänglichen Flächen

- Auflistung der ggf. geplanten Spielflächen (im Bebauungsplan rechtlich festgeschriebene jedoch nicht umgesetzte Spielflächen).

 

Der jeweils beigefügte Stadtteilplan verschafft dem Betrachter einen entsprechenden

Kontakt

Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Herr   Robert Vercoulen
Telefon:  02271 - 89 531
Telefax:  02271 - 8971 531
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