3.1 Spielflächenbedarf-/bestand der einzelnen Stadtteile
In der vorliegenden Bestandsaufnahme sind alle rechtlich abgesicherten Spielflächen stadt-teilbezogen und kartographisch erfasst. Zu jeder Spielfläche findet sich
- die genaue Ortslage (mittels eines Ortsplanes),
- die Größe der Gesamtfläche und der sonstigen frei zugängigen
Flächen,
- die Kategorie(en) (A,B,C oder auch Mischformen).
Darüber hinaus sind ebenso die Daten anderer geeigneter bespielbarer Flächen (z.B. Schul-höfe, Sportanlagen etc.) ermittelt worden. Diese „sonstigen frei zugänglichen Flächen“ können laut Runderlass bei der Spielflächenbedarfsermittlung bis zu einem bestimmten Maße ange-rechnet werden. Hierbei handelt es sich sowohl um öffentliche Flächen (die somit rechtlich abgesichert sind) als auch um private Flächen (keine rechtliche Absicherung).
Auf dem Raster zum Spielflächenbestand/-bedarf (siehe Anlage 1) soll eine einfache Über-sicht zur stadtteilbezogenen Spielflächenbewertung unter Berücksichtigung aller genannten Kriterien als Planungshilfe gegeben werden.
Diesen Rastern sind im einzeln zu entnehmen:
- die Altersverteilung im Stadtteil (Gesamteinwohner, alterspezifische
Verteilung, Verteilung nach Spielflächenkategorien)
- den einwohnerbezogenen Spielflächenbedarf des jeweiligen
Stadtteiles (als Mindestbedarf),
- den altersspezifischen Spielflächenbedarf (als Orientierung)
- Aufstellung des Bestandes, Bedarfes und Defizits nach
Spielflächenkategorien
- Auflistung der einzelnen rechtlich abgesicherten Spielflächen
- Auflistung der sonstigen frei zugänglichen Flächen
- Auflistung der ggf. geplanten Spielflächen (im Bebauungsplan rechtlich festgeschriebene jedoch nicht umgesetzte Spielflächen).
Der jeweils beigefügte Stadtteilplan verschafft dem Betrachter einen entsprechenden