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Beteiligungsprojekte von Kindern und Jugendlichen

Partizipation ist der wichtigste Grundpfeiler jedes demokratischen Gemeinwesens. Partizipation heißt, dass die Bürgerinnen und Bürger das Gemeinwesen ihrer Stadt aktiv mitgestalten, dass sie an allen sie betreffenden Belangen mitwirken, mitentscheiden und Verantwortung übernehmen. Dies gilt nicht nur für die Erwachsenen, sondern auch in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche als gleichberechtigte Mitglieder des Gemeinwesens. Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) und damit auch für die Jugendhilfeplanung verpflichtend festgeschrieben. Dort heißt es in §6 Abs. 2 KJFöG: „Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden.“

 

Die Jugendhilfeplanung der Kreisstadt Bergheim hat im Jahr 2001 folgendes Beteiligungsverfahren durchgeführt:

Die Jugendhilfeplanung der Kreisstadt Bergheim hat im Jahr 2008 folgendes Beteiligungsverfahren durchgeführt:
 

Die Jugendhilfeplanung der Kreisstadt Bergheim hat im Jahr 2009 folgendes Beteiligungsverfahren durchgeführt:
 

Die Jugendhilfeplanung der Kreisstadt Bergheim führt aktuell folgendes Beteiligungsverfahren durch:

Kontakt

Demografischer Wandel, sozialraumorientierte Planung und Entwicklung
Jörn Münz-Radtke  text
Telefon: 02271/89-689
Telefax: 02271/89-71689
Email senden an Jörn Münz-Radtke

Öffnungszeiten

Mo - Fr      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do             14.00 Uhr - 17.45 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

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