Bild: Elektronischer Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel werden ab dem 01.09.2011 als eigenständiges Dokument im Kreditkartenformat ausgestellt.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
Aufenthaltserlaubnis
Niederlassungserlaubnis
Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind
Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind
Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
Der elektronische Aufenthaltstitel wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt und dann der Ausländerbehörde zugesandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4 - 6 Wochen. Eine Ausstellung bzw. Verlängerung eines oben genannten Aufenthaltstitels direkt bei Vorsprache ist somit nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Überträge in neu ausgestellte Pässe.
Sollte Ihr Aufenthaltstitel nach dem 31.08.2011 ablaufen oder Sie nach diesem Zeitpunkt einen neuen Nationalpass erhalten, sprechen Sie bitte ca. 8 - 10 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit in meiner Ausländerbehörde vor. Eine persönliche Vorsprache ist bereits ab dem 6. Lebensjahr notwendig. Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels werden Gebühren erhoben. Eine Auskunft über die genaue Höhe der jeweiligen Gebühr kann aktuell noch nicht gegeben werden.
Die bisherigen Aufenthaltstitel in Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens zum 30.04.2021 ihre Gültigkeit. Ein Umtausch bisheriger Aufenthaltstitel in einen elektronischen Aufenthaltstitel ist nicht vorgesehen.
Gebühren ab dem 01.09.2011
Aufenthaltstitel
|
Gebühr
|
Niederlassungserlaubnis
|
|
Erteilung Aufenthaltserlaubnis
|
100,00 Euro
|
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis
|
80,00 Euro
|
Übertrag Aufenthaltstitel
|
30,00 Euro
|
|
Für Minderjährige gelten ermäßigte Gebühren. Alle weiteren Gebühren entnehmen Sie der
Externer Link: Aufenthaltsverordnung (AufenthV).
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Bei Ihrer Ausländerbehörde oder direkt beim
Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Hier finden Sie Informationen in verschiedenen Landessprachen.