Bergheim.de (Textversion): http://bfbergheim.de
Navigation: Startseite - Menü - Darstellungsoptionen - Nutzungshinweise
Aktueller Pfad: Startseite / Rat & Verwaltung, Bürgerservice / Ausländerbehörde / Ausländerwesen / Elektronischer Aufenthaltstitel
Bild: Elektronischer Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel werden ab dem 01.09.2011 als eigenständiges Dokument im Kreditkartenformat ausgestellt.

Der elektronische Aufenthaltstitel wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:

Aufenthaltserlaubnis
Niederlassungserlaubnis
Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind
Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind
Aufenthaltserlaubnis für Schweizer

Der elektronische Aufenthaltstitel wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt und dann der Ausländerbehörde zugesandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4 - 6 Wochen. Eine Ausstellung bzw. Verlängerung eines oben genannten Aufenthaltstitels direkt bei Vorsprache ist somit nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Überträge in neu ausgestellte Pässe.

Sollte Ihr Aufenthaltstitel nach dem 31.08.2011 ablaufen oder Sie nach diesem Zeitpunkt einen neuen Nationalpass erhalten, sprechen Sie bitte ca. 8 - 10 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit in meiner Ausländerbehörde vor. Eine persönliche Vorsprache ist bereits ab dem 6. Lebensjahr notwendig. Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels werden Gebühren erhoben. Eine Auskunft über die genaue Höhe der jeweiligen Gebühr kann aktuell noch nicht gegeben werden.

Die bisherigen Aufenthaltstitel in Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens zum 30.04.2021 ihre Gültigkeit. Ein Umtausch bisheriger Aufenthaltstitel in einen elektronischen Aufenthaltstitel ist nicht vorgesehen.

Gebühren ab dem 01.09.2011

Aufenthaltstitel
Gebühr
Niederlassungserlaubnis

135,00 Euro

Erteilung Aufenthaltserlaubnis
100,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis
80,00 Euro
Übertrag Aufenthaltstitel
30,00 Euro
Für Minderjährige gelten ermäßigte Gebühren. Alle weiteren Gebühren entnehmen Sie der Externer Link: Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei Ihrer Ausländerbehörde oder direkt beim Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Hier finden Sie Informationen in verschiedenen Landessprachen.

Kontakt

Abteilungsleitung Ausländerbehörde 
Ute  Krämer-Rottland
Telefon: 02271 - 89402
Telefax: 02271 - 8971402
E-Mail senden an Ute Krämer-Rottland
 
Sachgebietsleitung
Ralf Pantel
Telefon: 02271 - 89400
Telefax: 02271 - 8971400
E-Mail senden an Ralf Pantel
 

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.00 – 12.00 und 13.30 – 17.45 Uhr Freitag 8.00 –12.00 Uhr 
 
Wir bitten Sie grundsätzlich Termine mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren, da ab dem 01.09.2011 ansonsten mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen ist.

Direktnavigation: Startseite - Impressum - E-Mail-Kontakt - Inhalt - Zur normalen Ansicht