Der elektronische Personalausweis (ePA)
Bild: Roter Kreis mit dem Wort Neu
Im November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.
Neben dem neuen Format verfügt der elektronische Personalausweis über folgende neue Eigenschaften:
Die neue eID-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis) ermöglicht es, sich in der Online-Welt überall dort auszuweisen, wo Dienste personalisiert, also speziell für den einzelnen Nutzer, angeboten werden. Die Nutzung der eID-Funktion ist freiwillig und kann jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden. Wem sein neuer Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion abhanden kommt, muss diese entweder beim Zentralen Bürgerservice der Stadt Bergheim (02271/89-373) oder über die bundesweite Hotline 0180/1 33 33 33 sperren lassen.
Die Signaturfunktion dient dazu, digital vorliegende Verträge oder Urkunden rechtsverbindlich online zu unterzeichnen. Diese kann nur in Verbindung mit einer eingeschalteten eID-Funktion genutzt werden.
Als freiwilliges Merkmal können im Chip des neuen Personalausweises die Fingerabdrücke aufgenommen werden. Damit sind die Ausweisinhaber und deren Daten besser vor Missbrauch geschützt.
Sicheres Reisedokument: Für hoheitliche Kontrollen an Grenzen und im Inland – und nur für diese – ist die Biometriefunktion zur Identitätsfeststellung vorgesehen: Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Zwei Fingerabdrücke können auf freiwilliger Basis ebenfalls im Chip gespeichert werden.
Eine Pflicht, den neuen Personalausweis zu beantragen gibt es jedoch nicht, d. h. wer möchte, kann seinen "alten" Personalausweis bis zum Ablauf seiner Gültigkeit behalten. Der neue Personalausweis gilt wie sein Vorgänger für sechs (bei unter 24jährigen) bzw. zehn Jahre (bei über 24jährigen), und kostet für unter 24-jährige 22,80 €, für über 24-jährige 28,80 €.
Sowohl die Beantragung als auch die Abholung des neuen Personalausweises dauert durchschnittlich etwa dreimal so lange wie bisher. Die Stadt Bergheim bittet daher um Verständnis, wenn sich die Wartezeiten beim Zentralen Bürgerservice entsprechend verlängern. Bitte nutzen Sie die rechts stehenden Öffnungszeiten des Zentralen Bürgerservice in Bergheim.
Zum Beantragen benötigen Sie Ihren alten Personalausweis, ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto und die nachfolgend aufgeführten Gebühren.
Eine Beantragung kann ausschließlich persönlich erfolgen.
Gebühren
Bild: Drei Stapel mit Geldmünzen
Für die Ausstellung des Personalausweises betragen die Gebühren 28,80 € (ab Vollendung des 24. Lebensjahres) bzw. 22,80 € (vor Vollendung des 24. Lebensjahres), für spätere Änderungen (Nachträgliches Einschalten oder Entsperrren der ID-Funktion, Ändern der PIN-Nummer) jeweils 6,00 €.