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Die Regelung der Elternbeiträge

Eltern zahlen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung. Beitragszeitraum ist das Kindergartenjahr (01.08. bis 31.07. des Folgejahres). Schließungszeiten berühren die Beitragspflicht nicht.
 
Die Höhe des Elternbeitrages wird nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern festgelegt. Die Elternbeiträge werden dabei in einem linearen Modell berechnet, d.h. hier wird jedem Einkommen individuell ein Beitrag zugeordnet (ähnliches Verfahren wie bei der Einkommensteuer). Einkommen bis 25.000,- € sind beitragsbefreit.

Mindest und maximale Elternbeiträge für die jeweiligen Buchungsstunden

Bild: Elternbeitragstabelle Kitaeinrichtungen

Bei einem individuellem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 120.000,- € gilt derselbe Elternbeitrag wie bei einem Jahresbruttoeinkommen von 120.000,- €.
 
Sofern mehrere Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, ist nur ein Elternbeitrag zu zahlen. Er bezieht sich auf das Kind mit dem höchsten Elternbeitrag. Für Geschwisterkinder entfällt der Elternbeitrag. 
 
Besuchen Geschwisterkinder eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege eine Offene Ganztagsschule, so sind die Eltern auch für diese Geschwisterkinder von der Beitragszahlung befreit.

 

Achtung !
Ab dem 01.08.2012 erhöhen sich die Elternbeiträge pauschal um 10 %. 


Das Jugendamt kann den Beitrag ermäßigen oder erlassen, wenn die finanzielle Belastung für die Eltern zu hoch ist. Ein entsprechender Antrag kann beim Jugendamt gestellt werden.

 
Alle hier aufgeführten Informationen sind in einer umfassenden Informations-Broschüre zusammengefasst, die Sie am rechten Bildschirmrand downloaden können!

Kontakt

Kinder-, Jugend- und Familienförderung   
Für die Stadtteile Quadrath-Ichendorf und Thorr:  Sandra Baro
Telefon: 02271 89-488
Telefax: 02271 8971-488
E-mail senden
Raum:  4.02 (4. Etage)

Für die Stadtteile Bergheim, Kenten, Zieverich, Glesch, Paffendorf, Niederaußem und Oberaußem: 
Roswitha Beer
Telefon: 02271 89-350
Telefax: 02271 8971-350
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Raum:  4.01 (4. Etage) 
 
Für die Stadtteile Ahe, Fliesteden, Büsdorf, Rheidt-Hüchelhoven und Glessen:
Danaé Bürgel

Telefon: 02271 89-543
Telefax: 02271 8971-543
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Raum:  4.01 (4. Etage)
 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag       08:30 Uhr - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

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