Die Regelung der Elternbeiträge
Eltern zahlen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung. Beitragszeitraum ist das Kindergartenjahr (01.08. bis 31.07. des Folgejahres). Schließungszeiten berühren die Beitragspflicht nicht.
Die Höhe des Elternbeitrages wird nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern festgelegt. Die Elternbeiträge werden dabei in einem linearen Modell berechnet, d.h. hier wird jedem Einkommen individuell ein Beitrag zugeordnet (ähnliches Verfahren wie bei der Einkommensteuer). Einkommen bis 25.000,- € sind beitragsbefreit.
Mindest und maximale Elternbeiträge für die jeweiligen Buchungsstunden
Bild: Elternbeitragstabelle Kitaeinrichtungen
Bei einem individuellem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 120.000,- € gilt derselbe Elternbeitrag wie bei einem Jahresbruttoeinkommen von 120.000,- €.
Sofern mehrere Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, ist nur ein Elternbeitrag zu zahlen. Er bezieht sich auf das Kind mit dem höchsten Elternbeitrag. Für Geschwisterkinder entfällt der Elternbeitrag.
Besuchen Geschwisterkinder eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege eine Offene Ganztagsschule, so sind die Eltern auch für diese Geschwisterkinder von der Beitragszahlung befreit.
Achtung !
Ab dem 01.08.2012 erhöhen sich die Elternbeiträge pauschal um 10 %.
Das Jugendamt kann den Beitrag ermäßigen oder erlassen, wenn die finanzielle Belastung für die Eltern zu hoch ist. Ein entsprechender Antrag kann beim Jugendamt gestellt werden.
Alle hier aufgeführten Informationen sind in einer umfassenden Informations-Broschüre zusammengefasst, die Sie am rechten Bildschirmrand downloaden können!