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 Europawahl 2009

Externer Link: Bild: Europafahne

Vom 04. bis 07. Juni 2009 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum siebten Mal das Europäische Parlament.

 

Wahltag in Deutschland ist Sonntag, der 07. Juni 2009.

 

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker der in der Europäischen Union zusammengeschlossenen Staaten. Es besteht aus Abgeordneten aller Mitgliedstaaten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt werden. Die Wahl der 99 Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.

 

Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament erstmals gewählt. Seitdem gehen die Bürger Europas alle fünf Jahre, letztmals im Juni 2004, zu den Wahlurnen.

 

PRESSE - INFORMATION

Europawahl 2009: 550 000 Unionsbürgerinnen und -bürger in Nordrhein-Westfalen haben die Wahl

Nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Nordrhein-Westfalen leben und über 18 Jahre alt sind, können noch bis zum 17. Mai entscheiden, ob sie entweder in ihrem Herkunftsland oder in Nordrhein-Westfalen ihre Kandidatinnen und Kandidaten für das Europäische Parlament wählen.

 

Für die Stimmabgabe in Nordrhein-Westfalen zur Europawahl am 7. Juni 2009 müs-sen sie am Wohnort in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Landeswahlleiterin Helga Block erinnerte daran, dass ein entsprechender Antrag bis zum 17. Mai 2009 beim örtlichen Wahlamt gestellt werden kann. Von dieser Antragstellung befreit sind diejenigen, die bereits 2004 an der Europawahl in Deutschland teilgenommen haben und seither ununterbrochen hier leben. Sie werden automatisch im Wählerverzeich-nis ihres Wohnortes eingetragen und erhalten in dieser Woche eine Wahlbenachrich-tigung. Falls dies ausnahmsweise nicht der Fall sei, empfiehlt die Landeswahlleiterin, sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit dem örtlichen Wahlamt in Verbindung zu setzen.

 

Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet unter Externer Link:

www.bmi.bund.de/cln_144/DE/Themen/PolitikGesellschaft/

WahlParteienrecht/Merkblatt/merkblatt_node.html

. Auch die nordrhein-westfälischen Wahlämter halten die Vordrucke bereit.

 

Unionsbürgerinnen und -bürger, die 2004 in Deutschland gewählt haben und nun von Nordrhein-Westfalen aus in ihrem Herkunftsland wählen möchten, müssen bis zum 17. Mai 2009 beim Wahlamt einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen. Informationen zur Wahl im Herkunftsmitgliedstaat geben die jeweiligen Aus-landsvertretungen.

 

Betroffen von diesen Regelungen sind in Nordrhein-Westfalen rund 550 000 Unions-bürgerinnen und -bürger im Alter von 18 und mehr Jahren, davon etwa 257 000 Frauen. Den größten Anteil stellen die italienischen Staatsangehörigen mit etwa 112 600 Personen, gefolgt von rund 102 000 polnischen Staatsbürgerinnen und -bürgern und 81 000 Griechinnen und Griechen. Insgesamt 25 500 Personen gehören zu den Geburtsjahrgängen 1987 bis 1991, die nach deutschem Wahlrecht erstmals an einer Europawahl teilnehmen dürfen.

 

Zu den EU-Mitgliedstaaten gehören neben Deutschland: Belgien, Bulgarien, Däne-mark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes König-reich und Zypern.

 

Aktuelle und umfangreiche Informationen zur Europawahl 2009 in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter Externer Link: www.im.nrw.de/europawahl2009. 

 

Briefwahl

Externer Link: Bild: Online-Wahlscheinantrag

Die Beantragung eines Wahlscheins erfordert die fehlerfreie Angabe von Familienname, des Vornamens, Wahlbezirk und laufende Nummer des Wählerverzeichnisses sowie die Adressdaten. (Siehe auch Angaben in der Wahlbenachrichtung)

 

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag abgedruckt, mit dem die Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Ein Wahlscheinantrag kann aber auch formlos schriftlich, per Fax oder mündlich im Wahlbüro gestellt werden. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist dagegen unzulässig. Wer für einen anderen (auch Angehörige) den Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.

 

Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere Personen

ist nur möglich, wenn die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; sie hat dies dem Wahlbüro gegenüber schriftlich zu versichern und sich auf Verlangen auszuweisen.

 

Alle weiteren Fragen zur Europawahl beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros der Stadt Bergheim im Rathaus, Zimmer 1.23 Tel. 02271/89-455 oder - 458.

 

Online-Briefwahlantrag

 

Wahllokalfinder

Wahlergebnisse

Weitere Informationen

Detailinformationen zu den einzelnen Wahlergebnissen erhalten Sie unter
Externer Link: http://wahlen.kdvz-frechen.de/ 
Interessante Links
Bild: Europäisches Parlament
Bild: Der Bundeswahlleiter

Kontakt

Statistik & Wahlen 
Peter   Fischer
Telefon: 02271 - 89-455 / 458
Telefax:  02271 - 89-235
E-Mail senden an Peter Fischer

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