Bild: Einfach mehr Service!
Ab dem 01.07.2009 können Sie bei dem Zentralen Bürgerservice Ihren Fischereischein neu beantragen oder verlängern lassen, sofern Sie im Stadtgebiet Bergheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Der Fischereischein für Erwachsene kann als Einjahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt oder verlängert werden, der Jugendfischereischein nur für ein Jahr.
Sie benötigen für die Erstausstellung eines Erwachsenenfischereischeins:
Personalausweis oder Reisepass
Fischereizeugnis einer Unteren Fischereibehörde aus Nordrhein-Westfalen (aus anderen Bundesländern wird ein Fischereizeugnis nur anerkannt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Prüfung in diesem Bundesland gewohnt haben; Fischereiprüfungen, die im Ausland abgelegt wurden, werden nicht anerkannt)
Lichtbild
Sie benötigen für die Erstausstellung eines Jugendfischereischeins (möglich vom 10.-16. Lebensjahr):
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Personalausweis oder Reisepass (oder Kopie) der Erziehungsberechtigten
Lichtbild
Sie benötigen für die Verlängerung eines Fischereischeines:
Personalausweis oder Reisepass
den alten, zu verlängernden Fischereischein
Gebühren
Bild: Blaue Figur trägt den gelben Buchstaben I
Einjahresfischereischein für Erwachsene = 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein für Erwachsene = 48,00 Euro
Jugendfischereischein = 8,00 Euro
Ersatzfischereischein = 10,00 Euro
Sonderfischereischein für 1 Jahr= 16,00 Euro
Sonderfischereischein für 5 Jahre = 48,00 Euro