Sie haben etwas gefunden?
Als Finder einer Sache sind Sie verpflichtet, die Fundsache unverzüglich dem Eigentümer zurückzugeben. Sollte der Eigentümer nicht ermittelbar sein, müssen Sie die Fundsache im Fundbüro abgeben bzw. diesem zuleiten. Dies kann durch persönliche Abgabe beim Zentralen Bürger-service (Fundbüro), per Post, Abgabe bei den Bürgerservicestellen oder bei der Polizei geschehen.
Damit eine Sache erfolgreich dem Eigentümer zugeordnet werden kann, sind Fundsachen so schnell wie möglich zu melden bzw. anzuzeigen.
Bei Fundfahrrädern haben Sie die Möglichkeit, diese von uns abholen zu lassen oder vorläufig bei sich unterzustellen, insbesondere, wenn Sie spätere Eigentumsrechte geltend machen möchten. In diesem Fall müssen Sie sich jedoch bereit erklären, gegebenenfalls mit dem Eigentümer die Übergabeverhandlung durchzuführen.
Fundtiere bitten wir direkt beim Tierheim Bergheim, Am Villerand, 50129 Bergheim-Niederaußem, Tel. 02271/ 5 40 20 oder im Falle von verletzten oder kranken Fundtieren bei der Tierärztlichen Klinik Stommeln, Prof. Dr. Bali, Nettegasse 122, 50259 Pulheim-Stommeln, Tel. 02238/3435 abzugeben.
Der Zentrale Bürgerservice ist nicht für die Tierrettung zuständig. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an die Feuer- und Rettungswache unter der Telefonnummer 19222.
Sie haben etwas verloren?
Konnten Sie als Eigentümer einer Fundsache ermittelt werden, so werden Sie unverzüglich von uns beachrichtigt.
Ist keine eindeutige Zuordnung zu einem Eigentümer von hier aus möglich, so verbleiben die Sachen für 6 Monate beim Zentralen Bürgerservice. Damit ein Gegenstand eindeutig Ihnen zugeordnet und ausgehändigt werden kann, bringen Sie zur Abholung bitte, falls vorhanden, einen Eigentumsnachweis mit. Andernfalls müssen Sie in der Lage sein, den Gegenstand so genau zu beschreiben, dass eine zweifelsfreie Identifizierung möglich ist.
Gefundene Führerscheine und Fahrzeugscheine werden zur weiteren Bearbeitung und gegebenenfalls Aushändigung an das ausstellende Straßenverkehrsamt, in der Regel des Rhein-Erft-Kreises, Telefon 02271/83-0, weitergeleitet.
Wie können Sie sich bei uns melden?
Bild: Einfach mehr Service!Sie können uns natürlich wie gewohnt persönlich, telefonisch oder per E-Mail erreichen. Für die Mitteilung einer Fund- oder Verlustanzeige können Sie zusätzlich aber auch das
Kontaktformular nutzen.
Aufbewahrungsfrist
Fundsachen werden beim Zentralen Bürgerservice 6 Monate aufbewahrt. Sollte sich der Eigentümer in dieser Zeit nicht gemeldet haben, so kann der Finder das Eigentum an der Sache nach Ablauf dieser Frist geltend machen. Andernfalls geht das Eigentum an die Kreisstadt Bergheim über und wird entwertet, vernichtet oder verwertet.
Verlustbescheinigung
Benötigt der Eigentümer eine Bescheinigung über den Verlust einer Sache, so kann diese beim hier gegen eine Gebühr von 5,-- € ausgestellt werden.
Finderlohn
Der Finderlohn ist ein privatrechtlicher Anspruch zwischen dem Verlierer und dem Finder. Der Zentrale Bürgerservice vermittelt auf Wunsch lediglich den Kontakt zwischen diesen beiden.
Gebühren
Bild: Drei Stapel mit GeldmünzenÜbersteigt die Fundsache einen Wert i. H. v. 25,-- €, wird für die Aufbewahrung eine Verwaltungsgebühr zwischen 5,-- € und 15,-- € erhoben.