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Steuersätze 2012

Für einen Hund jährlich 99,00 €
Für zwei Hunde jährlich je Hund 120,00 €
Für drei und mehr Hunde jährlich je Hund 147,00 €
Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, die von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich und geeignet sind, werden auf Antrag steuerermäßigt. Informationen hierzu erhalten Sie direkt von den jeweiligen Sachbearbeitern der Abteilung Steuern und Grundbesitzabgaben.

An- und Abmeldung

An- oder Abmeldung Ihres Hundes: Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hund schriftlich oder persönlich im Rathaus, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim bei den jeweiligen Sachbearbeitern an- oder abzumelden. Entsprechende Formulare können auf dieser Seite abgerufen werden. 
Grundsätzlich ist für jeden Hund Hundesteuer zu zahlen. Sie sind deshalb verpflichtet, der Abteilung Steuern und Grundbesitzabgaben, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim innerhalb von zwei Wochen die Anschaffung eines Hundes mitzuteilen. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem Sie den Hund in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Die Kreisstadt Bergheim besteuert alle Hunde gleich, egal welcher Rasse sie angehören. Eine so genannte "Kampfhundesteuer" wird in Bergheim nicht erhoben.
 
Hinsichtlich des Landeshundegesetzes gelten für bestimmte Hunderassen jedoch besondere Vorschriften, wie zum Beispiel der Sachkundenachweis des Hundehalters oder die Maulkorbpflicht für bestimmte Hunderassen. Ausführlichere Informationen zum Thema Landeshundegesetz erhalten Sie bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Kontakt

Steuern und Grundbesitzabgaben
Anna-Maria  Imhausen
Telefon: 02271 - 89 467
Telefax: 02271 - 89 239
E-Mail senden an Abteilung Steuern und Abgaben

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
Donnerstag zusätzl.
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 17:45 Uhr

Formulare


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