Das Ergebnis der Integrationsratswahl finden Sie ab 07.02.2010, ca. 18.30 Uhr hier.
Am 07. Februar 2010 findet in Bergheim die Wahl zum Integrationsrat statt. Dieses Gremium löst den bisherigen Ausländerbeirat ab.
Was wird gewählt?
Die Integrationsgremien auf kommunaler Ebene gelten als zentrales Instrument der politischen Teilhabe der Zugewanderten. Sie vertreten deren Belange gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte am 24. Juni mit dem Gesetz zur Förderung der politischen Teilhabe in den Gemeinden die Änderungen des Paragrafen 27 der Gemeindeordnung, Integration, beschlossen. Das Gesetz sieht den Angaben zufolge als kommunales Regelmodell die Einrichtung eines Integrationsrates aus direkt gewählten Migrantenvertretern und Ratsmitgliedern vor.
Bei der Stadt Bergheim besteht das Gremium "Integrationsrat" aus insgesamt 15 Mitgliedern. 10 Personen werden direkt gewählt und 5 Personen werden vom Stadtrat bestellt.
Wer sind die Kandidaten?
Es haben sich zwei Wählergruppen zur Wahl zum Integrationsrat aufstellen lassen:
Wählergruppe Gemeinsam für Bergheim
Wählergruppe ABDELLAOUI, M. / VUKSANOVIC, V. / ROLLO, F.
Die Liste der Wählergruppe
Externer Link: Gemeinsam für Bergheim umfasst folgende 13 Kandidaten:
Bahzad Ali
Dr. Fatma Ibrahim-Logemann
Liobar Melon
Viktoryia Laryonava
Malgorzata Uerlich
Noureddine Moussaoui
Samah Mani
Ileana Radu
Mohammed Faouzi
Alesja Ali
Mehmet Sen
Marina Sabih
Miha Addory
Die Liste der Wählergruppe ABDELLAOUI, M. / VUKSANOVIC, V. / ROLLO, F. besteht aus 12 Kandidaten:
Mohamed Abdellaoui
Vojislav Vuksanovic
Fernando Rollo
Ahriouil Hamid
Mirko Begic
Claude Matuku
Grzodana Somek
Joakim Vuksanovic
Mirko Mandic
Nuridin Berisha
Mohamed Oukka
Zorica Mandic
Wer darf wählen?
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit dürfen wählen, wenn
er / sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und
er / sie sich am Wahltag seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und
er / sie mindestens seit dem 22.01.2010 in Bergheim mit Hauptwohnung gemeldet ist
Deutsche Personen dürfen wählen, wenn
er / sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und
er / sie nach dem 07.02.2005 die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat und
er / sie mindestens seit dem 22.01.2010 in Bergheim mit Hauptwohnung gemeldet ist und
er / sie sich bis zum 27.01.2010 in das Wählerverzeichnis eintragen lässt. Den Antrag finden Sie hier.
Wohnungsänderung - was ist zu beachten?
Wer vom 04.01.2010 bis 22.01.2010 umzieht und sich beim Zentralen Bürgerservice der Stadt Bergheim an- bzw. ummeldet, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Bergheim eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung für die neue Anschrift. Das Wahlrecht am bisherigen Wohnsitz entfällt.
Wer ab dem 23.01.2010
innerhalb der Stadt Bergheim umzieht und sich ummeldet, bleibt unter der bisherigen Anschrift wahlberechtigt.
von auswärts zuzieht und sich anmeldet bleibt am alten Wohnort wahlerechtigt (sofern dort eine Wahl zum Integrationsgremium durchgeführt wird).
aus Bergheim wegzieht, bleibt in Bergheim wahlberechtigt.
Eine vorab bis zum 22.01.2010 getätigte Briefwahl unter der Anschrift des bisherigen Wohnortes bleibt weiterhin gültig.
Wo wird gewählt?
Am Wahlsonntag, 07. Februar 2010 werden in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr drei Wahllokale im Bergheimer Stadtgebiet geöffnet sein:
Bergheim: Rathaus, Bethlehmer Straße 9-11, Wartezone Zentraler Bürgerservice
Niederaußem: Paulusschule, Im Euel 2
Quadrath-Ichendorf: Schule am Tierpark, Herbergerstraße 5
In welchem dieser drei Wahllokale Sie wählen dürfen, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte, die Ihnen im Zeitraum vom 11.01.2010 bis 19.01.2010 zugestellt wird.
In einem anderen Wahllokal als auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben können Sie nur mit einem Wahlschein wählen gehen. Diesen erhalten Sie bis maximal 05.02.2010, 18:00 Uhr im Wahlbüro der Stadt Bergheim, Zimmer 004 oder durch Beantragung der Briefwahlunterlagen (s. unten).
Bitte bringen Sie am Wahltag ein Ausweisdokument und Ihre Wahlbenachrichtigungskarte zur Wahl mit!
Wer bis zum 19.01.2010 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich im eigenen Interesse umgehend beim Wahlamt der Stadt Bergheim über sein Wahlrecht informieren. Nach dem 22.01.2010 (Ende der Einspruchsfrist) sind grundsätzlich keine Änderungen mehr möglich.
Briefwahl
Erstmalig bei der Wahl eines solchen Gremiums kann die Wahl auch per Briefwahl erfolgen. Dazu können Sie zwischen dem 13.01.2010 und 05.02.2010, 18:00 Uhr persönlich im Wahlbüro der Stadt Bergheim, Zimmer 004 vorsprechen und die Briefwahlunterlagen beantragen oder direkt vor Ort wählen.
Alternativ können Sie den Briefwahlantrag auch online beantragen. Die Unterlagen werden Ihnen dann per Boten nach Hause zugestellt.
Die Beantragung eines Wahlscheins erfordert die fehlerfreie Angabe
des Vornamens
von Wahlbezirk
der laufenden Nummer des Wählerverzeichnisses
der Adressdaten
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag abgedruckt, mit dem die Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Ein Wahlscheinantrag kann auch formlos schriftlich, per Fax oder mündlich im Wahlbüro gestellt werden. Briefwahlunterlagen, telefonisch zu beantragen, ist dagegen unzulässig. Wer für einen anderen (auch Angehörige) den Antrag stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.
Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere Personen
Das ist nur möglich, wenn die Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten; sie hat dies dem Wahlbüro gegenüber schriftlich zu versichern und sich auf Verlangen auszuweisen.
Alle weiteren Fragen zur Integrationsratswahl beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros der Stadt Bergheim im Rathaus, Zimmer 0.04, Telefon 02271- 89-455.
Externer Link: Bild: Kommunal-Briefwahlen