Bild: Muster eines Kinderreisepasses
Der frühere Kinderausweis wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Dieser wird ersetzt durch den neuen Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. Er wird für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt und ist mit einem Lichtbild zu versehen. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Seit dem 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.
Voraussetzungen
Bergheim ist Hauptwohnsitz
Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit
Die Zustimmung der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung eines Kinderreisepasses liegt vor
Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt.
Wie können Sie den Reisepass beantragen?
Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses können Sie nur durch persönliche Vorsprache stellen. Ab 10 Jahre muss das Kind selbst unterschreiben.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen bei der Beantragung mit:
Alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
ggf. Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes
Bei gemeinsamen Sorgerecht: Zustimmungserklärungen und Ausweise beider Sorgeberechtigten
Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand
Gebühren
Bild: Drei Stapel mit Geldmünzen
Der Kinderreisepass kostet 13,00 Euro. Bei Verlängerung oder Änderung des Kinderreisepasses fällt eine Gebühr von 6,00 Euro an.