Die Regelung der Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine familiäre Form der Betreuung eines Kindes, die je nach persönlicher Vereinbarung ganztags, halbtags oder stundenweise stattfindet. Die Betreuung wird von qualifizierten Tagespflegepersonen geleistet und umfasst analog zu den Kindertageseinrichtungen die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.
Die Tagespflege findet in der Regel im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, im Einzelfall auch in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Kindeseltern.
Im Rahmen der Kindertagespflege können Kinder ab dem 4. Lebensmonat betreut werden. Wenn ein Kind drei Jahre alt ist, sind in der Regel Plätze in Kindertageseinrichtungen zu wählen. Durch die Kindertagespflege können auch ergänzend Zeiten abgedeckt werden, die die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung überschreiten.
Die Kreisstadt Bergheim bietet Eltern
Vermittlung von qualifizierten Tagespflegepersonen
fortlaufende Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen
Betreuung nach individuellem Bedarf
finanzielle Unterstützung (die Eltern zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag)
bei mehreren Kindern in Tagesbetreuung ist nur ein Elternbeitrag zu zahlen
gesetzliche Unfallversicherung der Kinder in Tagespflege
Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung
Hauptwohnsitz in Bergheim
Bedarf aufgrund von Arbeit, Ausbildung, Studium etc.
mindestens zehn Stunden wöchentlich
mindestens drei Monate
im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Übergangsregelung zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
Die Tagespflegeperson hat die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeerlaubnis
Elternbeiträge
Die Elternbeiträge für die Kindertagespflege richten sich nach den Betreuungsstunden, dem Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle oder eine Kindertageseinrichtung, wird der Beitrag nur für ein Kind erhoben, und zwar der jeweils höchste. Die Elternbeiträge werden nach einem linearen Modell berechnet. Einkommen bis 25.000,- € sind beitragsfrei.
Elternbeiträge für die jeweiligen Buchungsstunden
Bild: Elternbeitragstabelle Kitapflege
Das Jugendamt kann den Beitrag ermäßigen oder erlassen, wenn die finanzielle Belastung für die Eltern zu hoch ist. Ein entsprechender Antrag kann beim Jugendamt gestellt werden.
Weitere Informationen zur Kindertagespflege finden Sie auch hier:
Alle hier aufgeführten Informationen sind in einer umfassenden Informations-Broschüre zusammengefasst, die Sie am rechten Bildschirmrand downloaden können!