Am 09. Mai 2010 finden die Wahlen zum 15. Landtag Nordrhein-Westfalen statt. Dabei sind mindestens 181 Sitze im Parlament zu vergeben. 128 Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden direkt in den Landtag gewählt, indem sie in ihrem Wahlkreis die meisten Wählerstimmen erreichen. Mindestens 53 weitere Abgeordnete ziehen über die Landesreserveliste ihrer Partei ins Parlament ein.
Aktives Wahlrecht bei Landtagswahlen haben alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen wohnen.
Erstmals bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen hat nun jede und jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen, wie bei der Bundestagswahl. Mit der Erststimme können die Wählerinnen und Wähler eine konkrete Person aus ihrem Wahlkreis unterstützen, die für den Landtag kandidiert. Mit der Zweitstimme entscheiden sie sich - unabhängig von der Erststimme - für eine der Parteien, die zur Landtagswahl angetreten und auf dem Stimmzettel vermerkt sind.
Alle Wahlberechtigten erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über den Tag der Wahl und das Wahllokal, in dem sie jeweils ihre Stimmen abgeben können. Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, ist möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis erfasst. Das Wählerverzeichnis enthält Namen und Anschriften aller Wahlberechtigten. Nur wer hier eingetragen ist, darf an der Wahl teilnehmen. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis zum 23.04.2010. 12:00 Uhr bei uns im Wahlbüro melden.
Am Wahltag können Sie zwischen 8 und 18 Uhr Ihre Stimme in dem Wahllokal ihres Stimmbezirks abgeben, das sie ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen können. Legen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis vor. Die Wahlhelferinnen und -helfer überprüfen, ob sie im Wählerverzeichnis verzeichnet sind und ob sie nicht schon ihre Stimme abgegeben haben. Sie erhalten den Stimmzettel, gehen in die Wahlkabine und machen dort ihre Kreuze auf dem Stimmzettel, falten ihn und stecken ihn in die Wahlurne, die sofort nach diesem Wahlakt wieder verschlossen wird. Grundsätzlich gibt jede Wählerin und jeder Wähler seine bzw. ihre Stimme persönlich und geheim ab. Wer jedoch, etwa wegen einer Behinderung oder weil er nicht lesen kann, Hilfe braucht, kann eine Person seines Vertrauens in die Wahlkabine mitnehmen.
Wer am Wahltag verhindert ist, in seinem Wahllokal die Stimme abzugeben, kann dies auch vorab tun:
a) Vorabwahl im Wahlbüro der Stadt Bergheim
Ab dem 12.04.2010 können Sie zu den allgemeinen Öffnungszeiten Ihre Stimme im Wahlbüro der Stadt Bergheim, Raum 1.23 abgeben. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und ein Ausweisdokument mit.
b) Vorabwahl per Briefwahl
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag abgedruckt, mit dem Sie ab dem 12.04.2010 die Briefwahlunterlagen anfordern können. Ein Wahlscheinantrag kann auch formlos schriftlich, per Fax oder mündlich im Wahlbüro gestellt werden. Briefwahlunterlagen telefonisch zu beantragen, ist dagegen unzulässig. Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Wahlamt eingetroffen sein müssen, damit die Stimme zählt.
Die Vorabwahl ist nur bis Freitag, 07.05.2010, 18:00 Uhr möglich!
Wie sich das Ergebnis errechnet, erfahren Sie Externer Link: hier.