Bergheim.de (Textversion): http://bfbergheim.de
Navigation: Startseite - Menü - Darstellungsoptionen - Nutzungshinweise
Aktueller Pfad: Startseite / Rat & Verwaltung, Bürgerservice / Bürgerservice / Zentraler Bürgerservice / Lebensbescheinigungen
Bild: Schreiben mit der Überschrift Bescheinigung
Eine Lebensbescheinigung benötigen Sie vorwiegend für Renten- und steuerrechtliche Angelegenheiten.

Lebensbescheinigungen (für Rentensachen)

Rentenstellen verschicken meist entsprechende Formulare, die Sie beim Zentralen Bürgerservice bestätigen lassen können. Sollten Sie keinen Vordruck erhalten haben, werden wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Bringen Sie in diesem Fall das Schreiben Ihrer Rentenstelle, sowie Ihren Personalausweis mit.

Steuerliche Lebensbescheinigungen

Möchten Sie für ein leibliches Kind, das nicht in Bergheim gemeldet ist, einen Kinderfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann müssen Sie neben Ihrer Lohnsteuerkarte auch eine steuerliche Lebensbescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei der Kommune, in der Ihr Kind gemeldet ist. Mit der Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung stellen Sie sicher, dass der Kinderfreibetrag für Ihr Kind für die Folgejahre automatisch berücksichtigt wird. Die steuerliche Lebensbescheinigung ist für drei Jahre gültig, sofern Sie nicht in eine andere Gemeinde verziehen.

Gebühren

Bild: Drei Stapel mit Geldmünzen
Beide Arten der Lebensbescheinigungen werden gebührenfrei ausgestellt.

Kontakt

Ansprechpartner
Zentraler   Bürgerservice
Telefon:  02271 89-373
Telefax:   02271 89-71 373
E-Mail senden an den Zentralen Bürgerservice

Öffnungszeiten

Montag:         08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Dienstag:      08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:          08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag:      09:00 Uhr – 12:00 Uhr  

Direktnavigation: Startseite - Impressum - E-Mail-Kontakt - Inhalt - Zur normalen Ansicht