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Bild: Schreiben mit der Überschrift Bescheinigung

Meldebescheinigungen

Eine Meldebescheinigung entspricht der Meldeauskunft und beinhaltet lediglich wer wo gemeldet ist. Weitere personenbezogene Daten, wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand, werden nicht aufgeführt. Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt. Bitte legen Sie dafür folgende Unterlagen vor:
Ihren Personalausweis oder Reisepass
Wenn Sie für einen Dritten die Meldebescheinigung beantragen, deren Personalausweis oder Reisepass
Ausnahme: Eltern brauchen bis zum 18. Lebensjahr des Antragstellers keine Vollmacht. Bitte legen Sie jedoch Ihren Personalausweis vor.

Aufenthaltsbescheinigungen

Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält weitergehende Daten mit Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit. Sie wird nur persönlich und nur für berechtigte Personen ausgestellt. Diese Bescheinigung wird zum Beispiel für die Eheschließung benötigt.

Gebühren

Bild: Drei Stapel mit Geldmünzen
Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beläuft sich auf 6,00 €. Für Rentenzwecke oder für die ARGE ist sie gebührenfrei, sofern Sie entsprechende Nachweise erbringen.
 
Die Aufenthaltsbescheinigung kostet ebenfalls 6,00 €.

Kontakt

Ansprechpartner
Zentraler   Bürgerservice
Telefon:  02271 89-373
Telefax:  02271 89-71 373
E-Mail senden an den Zentralen Bürgerservice

Öffnungszeiten

Montag:         08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Dienstag:      08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:          08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag:      09:00 Uhr – 12:00 Uhr  

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