Bild: Karteikartenregister
Sie suchen einen entfernten Verwandten oder Klassenkameraden für ein Klassentreffen nach 20 Jahren? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine einfache Melderegisterauskunft über die gesuchte Person zu beantragen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Person in Bergheim wohnt oder gewohnt hat und Sie uns genügend Angaben (z. B. vollständiger Name, evtl. die letzte Anschrift, Geburtstag) zur Personensuche mitteilen können.
Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst den Namen, Vornamen, Doktorgrad und die Anschrift einer Person und muss schriftlich oder durch persönliche Vorsprache im Zentralen Bürgerservice beantragt werden. Alternativ können Sie auch die elektronische Meldeauskunft (EMRA) nutzen. Benötigen Sie zusätzlich zu den o. a. Angaben Informationen über
Tag und Ort der Geburt,
frühere Vor- und Nachnamen,
Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
Staatsangehörigkeiten,
frühere Anschriften,
Tag des Ein- und Auszugs,
gesetzliche Vertreter,
Sterbetag und –ort
ist der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erforderlich. Die Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden.
Der Zentrale Bürgerservice der Stadt Bergheim bietet folgende Möglichkeiten für Auskünfte aus dem Melderegister:
Über das Internet (EMRA). Bezahlung per Lastschriftverfahren
Schriftlich per Post an: Stadtverwaltung Bergheim, Die Bürgermeisterin, Zentraler Bürgerservice, Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim. Bezahlung: Lastschriftverfahren oder Scheck
Persönlich im Zentralen Bürgerservice. Die Auskunft erhalten Sie sofort.
Telefonische Melderegisterauskünfte können nicht erteilt werden.
Gebühren
Bild: Drei Stapel mit GeldmünzenEinfache Melderegisterauskunft: 7,00 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 10,00 Euro
Melderegisterauskunft über EMRA: 4,00 Euro