Meldewesen
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und sind in das Gebiet unserer Kreisstadt gezogen? Dann können Sie sich hier anmelden und zukünftig folgende Angelegenheiten erledigen:
Ummeldungen im Stadtgebiet Bergheim
Beantragung von Führungszeugnissen
Führerscheinbeantragung
Aufenthaltsangelegenheiten für Werkvertragsarbeitnehmer
Anmelde- und Abmeldepflicht / Auskunftspflicht
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Meldegesetz NRW innerhalb einer Woche anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich ebenfalls innerhalb einer Woche abzumelden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie diese genannte Frist nicht überschreiten, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße zu rechnen haben.
Die Anmeldung bzw. Abmeldung bei der Meldebehörde befreit Sie nicht von der Verpflichtung, gegebenfalls auch anderen Behörden Ihren Wohnungswechsel mitzuteilen. Sie sind bei Aufforderung durch die Meldebehörde gesetzlich verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen und zum Nachweis Ihrer Angaben die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und persönlich zu erscheinen.