Bild: Füllfederhalter mit dem ein Dokument unterschrieben wird
Eine Änderung des Vor- oder (und) Familiennamens kann auf begründeten Antrag vorgenommen werden. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Wir empfehlen daher eine persönliche Beratung durch unsere Sachbearbeiter. Bitte vereinbaren Sie für dieses Beratungsgespräch einen Termin mit uns. Der Zentrale Bürgerservice der Kreisstadt Bergheim fungiert dabei als beratende Stelle und nimmt die Unterlagen entgegen. Die Entscheidung, ob dem Antrag stattgegeben wird, liegt beim Rhein-Erft-Kreis.
Gebühren
Bild: Drei Stapel mit Geldmünzen
Die Gebühren variieren je nach Antragstellung.
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