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Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Zentrale Aufgaben der Ordnungsbehörde sind die Gefahrenabwehr sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Bild: Ordnungsamt

Zu den ordnungsbehördlichen Aufgaben zählen insbesondere folgende Bereiche: 

Bestattungspflicht nach dem Bestattungsgesetz NRW                (nicht Erbrecht nach Bürgerlichem Gesetzbuch): Gemäß § 8 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes NRW sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner (eingetragene), volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder als Hinterbliebene zur Bestattung verpflichtet. 
Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz NRW (große und gefährliche Hunde)
Hier finden Sie den Fragenkatalog zur Sachkundeprüfung nach dem Landeshundegesetz NRW für Hundehalter im Rhein-Erft-Kreis, das Anmeldeformular, eine Vorschriften-Übersicht sowie ein Merkblatt über die Pflichten zur Hundehaltung.
Immissionsschutz (u.a. Bekämpfung ruhestörenden Lärms) Gemäß § 9 Absatz 1 des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW sind von 22.00 bis 06.00 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Für Außengastronomie in Kern- und Gewerbegebieten gilt dies grundsätzlich von 24.00 bis 06.00 Uhr. Für das Stadtgebiet Bergheim ist übrigens keine Mittagsruhezeit bestimmt.  
 Ordnungswidrigkeiten  (ohne Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Schiedswesen zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten in privatrechtlicher Hinsicht                                        Zuständige Schiedspersonen im Stadtgebiet Bergheim sind aktuell Herr Dieter Pedyna, Mittelstraße 29, 50126 Bergheim (für Bergheim-Mitte, Bergheim-Südwest) und Herr Ulf Wachendorf, In der Mitte 16, 50129 Bergheim (für Bergheim-Nord und Bergheim-Ost). 

Kontakt

Öffentliche Sicherheit und Ordnung 
Abteilungsleiterin Ute  Krämer-Rottland
Telefon: 02271 - 89-402
Telefax: 02271 - 89-71 402
E-Mail senden an Ute Krämer-Rottland

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
Donnerstag zus.
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 17:45 Uhr

Formulare


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