Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Zentrale Aufgaben der Ordnungsbehörde sind die Gefahrenabwehr sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Bild: Ordnungsamt
Zu den ordnungsbehördlichen Aufgaben zählen insbesondere folgende Bereiche:
Bestattungspflicht nach dem Bestattungsgesetz NRW (nicht Erbrecht nach Bürgerlichem Gesetzbuch): Gemäß § 8 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes NRW sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner (eingetragene), volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder als Hinterbliebene zur Bestattung verpflichtet.
Immissionsschutz (u.a. Bekämpfung ruhestörenden Lärms) Gemäß § 9 Absatz 1 des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW sind von 22.00 bis 06.00 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Für Außengastronomie in Kern- und Gewerbegebieten gilt dies grundsätzlich von 24.00 bis 06.00 Uhr. Für das Stadtgebiet Bergheim ist übrigens keine Mittagsruhezeit bestimmt.
Ordnungswidrigkeiten (ohne Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Schiedswesen zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten in privatrechtlicher Hinsicht Zuständige Schiedspersonen im Stadtgebiet Bergheim sind aktuell Herr Dieter Pedyna, Mittelstraße 29, 50126 Bergheim (für Bergheim-Mitte, Bergheim-Südwest) und Herr Ulf Wachendorf, In der Mitte 16, 50129 Bergheim (für Bergheim-Nord und Bergheim-Ost).