Bild: Muster eines Führungszeugnisses
Das polizeiliche Führungszeugnis enthält neben den vollständigen Personalien Angaben darüber, ob die antragstellende Person vorbestraft ist oder nicht. Zur Beantragung müssen Sie persönlich im Zentralen Bürgerservice vorsprechen. Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Bergheim gemeldet sind. Der Antrag wird an das Bundeszentralregister in Bonn übermittelt, von wo es direkt an Ihre Adresse (Privatführungszeugnis) oder eine Behörde (Behördenführungszeugnis) geschickt wird. Die Bearbeitungszeit dauert etwa zwei bis vier Wochen. Weitere Informationen zum Führungszeugnis erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Bitte bringen Sie bei der Beantragung folgende Unterlagen mit:
Personalausweis oder Pass
Der Verwendungszweck muss bei der Beantragung angegeben werden
Zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird.
Gebühren
Bild: Drei Stapel mit GeldmünzenDie Gebühren betragen 13,00 Euro.