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Bild: Muster eines Reisepasses
Sie möchten eine Reise außerhalb der europäischen Union antreten? Dann benötigen Sie einen Reisepass. Seit der Einführung des elektronischen Passes im November 2005 werden sogenannte Biometrische Daten im Reisepass gespeichert. Dazu zählen das digitale Passfoto, die persönlichen Daten und zwei Fingerabdrücke (in der Regel die beiden Zeigefinger). Dadurch wird eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Reisepasses tatsächlich der Passinhaber ist, ermöglicht. Damit die Daten international auslesbar sind, mussten die biometrischen Daten standardisiert werden. Daher benötigen Sie ein biometrietaugliches Lichtbild. Bitte teilen Sie ihrem Photografen mit, dass Sie das Passfoto für einen Reisepass benötigen. Er wird Sie dann entsprechend aufnehmen. Weitere Informationen dazu finden sie unter Externer Link: http://www.epass.de/.

Weitere wichtige Informationen

Wenn Sie nur einen vorläufigen Reisepass besitzen, benötigen Sie seit dem 1. Mai 2006 für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss
Bereits vor dem 01.11.2007 erstellte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich
Für Vielreisende kann die Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses beantragt werden.
Die Herstellung des Reisepasses erfolgt zentral in der Bundesdruckerei
Die Erstellung eines Express-Passes ist möglich (Bearbeitungsdauer ca. drei bis vier Werktage)
Vorhandene Dokumente (alter Personalausweis oder Reisepass) bitte bei der Abholung vorlegen. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.

Voraussetzungen

Bergheim ist Hauptwohnsitz
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit
Die Zustimmung der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung eines Reisepasses für Minderjährige liegt vor (s. Punkt Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige)
Die Zustimmung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten muss schriftlich vorliegen

Wie können Sie den Reisepass beantragen?

Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses können Sie nur durch persönliche Vorsprache stellen. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen bei der Beantragung mit:

Alter Reisepass bzw. Kinderreisepass
bei Erstbeantragung zusätzlich Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis
Ein aktuelles Externer Link: biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen bei der Abholung mit:

Alter Reisepass bzw. bei Erstbeantragung eines Reisepasses den Personalausweis
Ggf. die Vollmacht für die Abholung (Der Abholer muss sich ausweisen können).

Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige

Möchte ein Jugendlicher unter 18 Jahren einen Reisepass beantragen, benötigt er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:
Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten, sofern dieser nicht anwesend ist
Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist.
eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass

Gültigkeitsdauer

Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr vollendet haben: 10 Jahre
Bei jüngeren Personen: 6 Jahre.

Gebühren

Bild: Drei Stapel mit Geldmünzen
Reisepass (ab 24 Jahre) 59,00 Euro
Reisepass (unter 24 Jahre) 37,50 Euro
Reisepass, vorläufiger (ein Jahr gültig) 26,00 Euro
Reisepass (48 Seiten) zusätzlich 22,00 Euro
Reisepass (Expressverfahren, innerhalb drei Werktage) zusätzlich 32,00 Euro

Kontakt

Ansprechpartner
Zentraler  Bürgerservice
Telefon: 02271 - 89 373
Telefax: 02271 - 89 71 373
E-Mail senden an den Zentralen Bürgerservice

Öffnungszeiten

Montag:         08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Dienstag:      08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:          08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag:      09:00 Uhr – 12:00 Uhr 

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