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2.5   Spielflächenplanung & -gestaltung

Die Spielflächenplanung soll sich primär am aktuellen Bestand und dem vorhandenen Bedarf orientieren. Darüber hinaus sollen über Bürgerbeteiligungen (siehe auch 2.5.5) individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden.

 

 

2.5.1 Bedarfsfestlegung

 

Zur Ermittlung des theoretischen Mindest-Spielflächenbedarfs für das Stadtgebiet wurde entsprechend den Vorgaben des Runderlass unter Berücksichtigung der Struktur des Stadt-gebietes und der Wohndichte ein Richtwert in Höhe von 2,4 qm Spielfläche pro Einwohner zugrunde gelegt (siehe 2.4.3).

 

Auf dieser Basis errechnet sich eine stadtweit erforderliche Mindest-Gesamtspielfläche in Höhe von ca. 151.221 qm. (2,4 qm x 63.009 Einwohner; Stand: Dez. 2005).

Die Kreisstadt Bergheim weist laut aktueller Bestandsaufnahme in ihrem Stadtgebiet vorhandene Spielflächen in einer Gesamtgröße von 161.036 qm auf.

 

Die vorangegangene Spielplatzkonzeption setzt allerdings eine detaillierte Form der Bedarfs-erfassung voraus, die auch dem Alter der Kinder und Jugendlichen wie auch der individuellen Stadtteilsituation Rechnung tragen soll, um daraus weitere Planungshilfen ableiten zu können.

 

Zur altersspezifischen Bedarfsermittlung wird im Runderlass keine Aussage gemacht, weshalb hier zunächst eigene Werte festzulegen waren. Dazu wurde die auf der Basis der Gesamteinwohner ermittelte Bedarfsspielfläche (151.221 qm; Stand Dez. 2005) durch die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 – 18 Jahren dividiert (12.980 Einwohner; Stand Dez. 2005).

Dies ergab einen abgerundeten Richtwert in Höhe von mindestens 11 qm Spielfläche pro "Jung-Einwohner" für das Stadtgebiet Bergheim. Dieser Wert dient als Berechnungsgrund-lage für die altersspezifische Bedarfsermittlung und ermöglicht es, neben dem Mindestbedarf auf Grundlage der Gesamteinwohner, auch den alterspezifischen Bedarf als Orientierung heran zu ziehen.

 

 

2.5.2 Spielplatzkategorien

 

Bisher wurden die Spielflächen in Bergheim gemäß den Angaben des ministerialen Runder-lass eingeordnet. Die Erfahrung aus der Praxis hat jedoch gezeigt, dass diese Form aufgrund der Strukturen der Stadt Bergheim nicht sinnvoll anzuwenden ist.

So ist eine starre Aufteilung nach den gegebenen Kategorien A, B und C in der Regel nicht möglich, da die überwiegende Zahl der Spielflächen kategorieübergreifend angelegt sind. Auch wäre bei einer starren Aufteilung eine umfassende Bedarfsdeckung für alle einzelnen Altersgruppen nicht möglich. In diesem Falle würde eine erhebliche Anzahl Einzelspielflächen nötig werden, deren Einzugsbereiche einander vielfach überschneiden.

 

Hinzu kommt die Problematik, dass aufgrund fehlender oder nicht angenommener Freizeit-räume ältere Jugendliche Spielplätze als Treffpunkt nutzen. Neben dem Unrat, den sie oft hinterlassen, stören sie die Kinder beim Spiel, verjagen diese und lassen oft genug ihre Ag-gression an den aufgestellten Spielgeräten aus. Die Folge ist, dass Kinder den Spielplatz meiden. Spielplätze in Teilbereiche gegliedert bieten die Möglichkeit, unterschiedliche Alters- und Nutzergruppen zu integrieren. So können z.B. auch Treffpunkte für Jugendliche berück-sichtigt werden. Mit der Schaffung eigener "Räume" für Jugendliche auf Spielplätzen kann die Problematik, wie oben beschrieben, reduziert werden.

 

Somit werden für das Stadtgebiet Bergheim sinnvollere und der Praxis entsprechend wie Folgt die Kategorien definiert.

 

Spielbereiche der Kategorie A:

Spielbereiche A sind vorzugsweise für Jugendliche (15-18 Jahre) bestimmt und auf deren Erlebnis- und Betätigungsdrang und deren altersspezifischen Kommunikationsbedürfnis aus-gerichtet. In ihrer Funktion können sie beispielsweise Freizeiteinrichtungen oder Treffpunkte darstellen. Die Größe des Spielbereiches soll der jeweiligen Funktion entsprechen, mindes-tens aber 1500 qm Größe aufweisen. Der Anteil dieser Spielflächen soll sich an die Alters-struktur des jeweiligen Stadtteiles orientieren.

 

Spielbereiche der Kategorie B:

Spielbereiche B sind vorzugsweise für die schulpflichtigen Kinder (7-14 Jahre) bestimmt und auf deren Erlebnis- und Betätigungsdrang ausgerichtet. In ihrer Funktion können sie bei-spielsweise für Sand-, Rasen-, Wasser-, Bau-, Ball-, Bewegungs-, Lauf- oder Kletterspiele angelegt werden. Die Größe des Spielbereiches soll der jeweiligen Funktion entsprechen, mindestens aber 400 qm Größe aufweisen. Der Anteil dieser Spielflächen soll sich an die Altersstruktur des jeweiligen Stadtteiles orientieren.

 

Spielbereiche der Kategorie C:

Spielbereiche C sind vorzugsweise für Kinder und jüngere Schulkinder (0-6 Jahre) bestimmt und auf deren Erlebnis- und Betätigungsdrang ausgerichtet. Sie sollen Einrichtungen z.B. zum Hangeln, Rutschen, Balancieren und sonstige Spieleinrichtungen (z.B. Sandkasten, Wasser-becken) aufweisen und Flächen für Bewegungs- und Ballspiele erhalten. Die Größe des Spielbereiches soll der jeweiligen Funktion entsprechen, mindestens aber 60 qm Größe auf-weisen. Der Anteil dieser Spielflächen soll sich an die Altersstruktur des jeweiligen Stadtteiles orientieren.

 

Spielbereiche der Kategorie FRA (Freizeitanlagen):

Freizeitanlagen können im Stadtgebiet Bergheim bisher zwischen

- Basketballanlagen (BB),

- Volleyballanlagen (VA),

- Skateanlagen (SA) und

- Bolzplätzen (BP)

unterschieden werden. Diese Spielflächen sind grundsätzlich für alle Altersgruppen - auch Erwachsene - nutzbar. Da sie jedoch erfahrungsgemäß vornehmlich für Jugendliche erstellt und auch von Jugendlichen genutzt werden, sind sie im Rahmen der Bestandsaufnahe der Altersgruppe der 15-18-jährigen, somit der Kategorie A, zugeordnet.

 

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die städtischen Sportanlagen wie Tennenplätze und Ra-senplätze nicht unter die Kategorie der Freizeitanlagen fallen. Diese Sportanlagen werden regelmässig von Vereinen genutzt und sind somit nicht jederzeit für alle Kinder und Jugendli-chen frei nutzbar. Tennenplätze werden jedoch aufgrund ihrer möglichen Teilnutzung als Spielfläche in der Rubrik der "sonstigen frei zugänglichen Spielflächen" aufgeführt. Bei den Rasenplätzen ist dies nur bedingt möglich, da einige in die Pflege von ortsansässigen Verei-nen gegeben worden und nicht mehr frei zugänglich sind.

 

Einzugsbereiche:

Unabhängig von der Kategoriezuordnung gelten folgende Einzugsbereiche für Spielflächen:

- 60 qm bis 399 qm = 200-m-Radius,

- 400 qm bis 1499 qm = 400-m-Radius,

- über 1500 qm = 1000-m-Radius.

Es soll eine flächendeckende Spielplatzsituation im Stadtgebiet sichergestellt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass städtebauliche Grenzen wie Hauptverkehrsstrassen, Flüs-se, Bahntrassen etc. die o.g. Einzugsbereiche der einzelnen Spielplätze entscheidend ein-schränken können und daher zu berücksichtigen sind.

 

Eine starre Orientierung bei der Zuordnung der Spielplatzkategorien ist nicht erforderlich. Vielmehr können die Spielbereiche mehrere Kategorieansprüche erfüllen. Hier erfordert die Struktur der Stadt Bergheim mit ihren unterschiedlichen Stadtteilen jeweils individuelle Lösun-gen. In diesen Fällen führt primär die Gerätebestückung zu einer Kategorie-Einordnung.

 

 

2.5.3 Natürlich gestalteter Spielbereich

 

Der in der Einleitung erwähnte Arbeitskreis stellte schon 1996 fest, dass in Bergheim – wie in vielen anderen Städten auch - immer mehr natürliche Spielräume verloren gehen. Um Kindern eine positive Erfahrungswelt zu vermitteln und wiederzugeben, sollten daher möglichst natur-nah gestaltete Spielflächen für Kinder bereitgestellt werden. Die Idealvorstellung zur Gestal-tung von Spielflächen wäre eine Unterteilung in einen natürlich gestalteten Bereich und in einen mit Geräten ausgestatteten Bereich.

 

Beim natürlichen Bereich sollte die Geländeform vielseitig sein. So sind z.B. unregelmäßige Flächen, Ecken und Nischen für Kinder interessant und bei ihnen beliebt.

Eine Trennung des Kleinkindbereiches vom Spielbereich der Kinder und Jugendlichen ist sinnvoll. Die Abtrennung sollte jedoch für beide Seiten leicht zu überwinden sei. Ein Gelände für Kleinkinder darf niemals unüberschaubar für das Kind sein. Vielmehr sollte in der Umge-bung alles klein gehalten sein, um eine größtmögliche Identifikation der Kinder mit diesem Spielbereich zu erreichen. Eine Abtrennung ist durch verschieden hohe Hecken und Sträu-cher vorzunehmen.

 

Tummelecken, Spielnischen

Kinder brauchen einen Platz, an dem sie sich zurückziehen können, um in aller Ruhe z.B. Rollenspiele zu machen. Von daher sind Nischen und Ecken, abgetrennt durch Hecken, als Wiesen gehalten, sehr wichtig für das Spiel. Eine künstliche Höhle sowie eine Anlage mit großen Steinen, hinter denen man sich verstecken kann, sollte nicht fehlen.

 

Sandbereich

Ein befestigter Sandhügel eignet sich hervorragend zum Toben. Eine Sitzgruppe aus Baum-stämmen ist geeignet, die Kinder zu phantasievollen Bauwerken anzuregen. Eines der inte-ressantesten Spielmaterialien für Kinder ist Sand in Verbindung mit Wasser.

 

Wiese und Rasen

Eine kleine Blumenwiese fördert die Fähigkeit der Sinne und lehrt Unterschiede wahrzuneh-men. Sie sollte etwas hügelig angelegt werden, damit sie sich nicht zum Fußballspielen eig-net. Von daher wäre eine Rasenfläche, die das Fußballspiel ermöglicht, eine gute Ergänzung.

 

Bäume, Hecken

Die Bepflanzung sollte eine Vielfalt unterschiedlicher Bäumen und Hecken beinhalten. Hierbei sind Äpfel- und Birnbäume sowie andere fruchttragende Bäume für Kinder auch interessant.

 

Spielmaterial

Die Natur birgt vielfältige Materialien, um das Spielbedürfnis zufrieden zustellen. Eine zusätz-liche Ergänzung, die das Spiel der Kinder fördert, sind z.B. Holz, Steine, etc.

 

 

2.5.4 Spielbereich mit Geräten

 

Unebenheiten und natürliche Begebenheiten der Spielfläche sollten möglichst belassen oder so genutzt werden, dass z.B. eine Rutschbahn im Hügel integriert oder ein Hügel neben dem Spielbereich mit einer Seilbahn ausgestattet wird, um vom Hügel per Seilbahn in den Spielbe-reich zu gelangen. Kletter- und Bewegungsmöglichkeiten sollten die unterschiedlichen Anfor-derungsschwierigkeiten bieten. Hierzu sind Kombigeräte zu empfehlen. Diese haben den Vorteil, dass nicht alles auf einmal angeschafft werden muss, sondern entsprechend der zu Verfügung gestellten Gelder ergänzt werden kann.

 

Darüber hinaus sollten weitere Bewegungsmöglichkeiten geboten werden (Schaukelgelegen-heiten auf Stahlfedern, Palisadenstufen zum Balancieren und Schaukeln). Ein Sandbereich für Kleinkinder sollte in diese Spielfläche integriert werden. Der Übergang vom "Naturspiel-platz" zum Spielbereich mit Geräten kann durch eine Hängebrücke überwunden oder durch Hecken und Sträucher getrennt werden. Der Spielplatz muss genügend Sitzplätze für die Begleiter der Kinder vorweisen. Da man davon ausgehen muss, dass Kleinkinder nur in Be-gleitung von Erwachsenen einen Spielplatz aufsuchen, sollten auch Bedürfnisse der Erwach-senen Berücksichtigung finden. Von ihnen hängt es ab, wie lange der Spielplatzbesuch dauert und das positive Empfinden der Erwachsenen überträgt sich auf die Kinder.

 

Die angesprochenen Problematiken, die Jugendliche im Spielbereich mit sich bringen, können durch ein attraktives Angebot für diese Gruppe reduziert werden. Hier bieten sich Tischten-nisplatten, Basketballkörbe oder Bocciafelder mit Sitzplatzgelegenheiten an.

 

Die hier vorgegebene Gestaltung einer Spielfläche geht von einer optimalen Geländegröße aus. Nur wenige Ortsteile in Bergheim verfügen über eine solche Spielfläche. Dieser Vor-schlag kann in seiner Vielfalt entsprechend der Geländegröße reduziert werden. Auch ist es nicht unbedingt erforderlich, in jedem Ortsteil eine Spielfläche dieser dann notwendigen Grö-ßenordnung vorzuhalten. So gibt es Ortsteile, die noch genügend Freiräume zum Spielen bieten und zu einem begehrten Ausflugsziel werden können.

 

 

2.5.5 Bürgerbeteiligung

 

Um eine bedarfsgerechte Planung einer Spielfläche sicherzustellen, sollen – soweit dies möglich ist - die Kinder und Jugendlichen des entsprechenden Einzugsgebietes in die Überle-gungen zur Geländegestaltung und Geräteauswahl einbezogen werden. Darüber hinaus wird auch die Identifikation mit der zukünftigen Anlage erhöht. Auch die umliegenden Anwohner sollen Gelegenheit bekommen, ihre Gedanken, Wünsche und Anregungen nach Möglichkeit in die Planungen einfliessen zu lassen. Denn je höher die Akzeptanz einer solchen Anlage in der Bevölkerung ist, umso geringer werden auch die Konflikte zwischen den Jugendlichen und den Anliegern sein.

 

 

2.5.6 Integrativer Ansatz

 

Öffentlich zugängige Spielflächen sollten "barrierefrei" sein. Hiermit wird das Bemühen be-schrieben, Spielflächen auch für junge Menschen mit körperlichen oder seelischen Einschrän-kungen zugänglich zu machen und bauliche "Barrieren" zu vermeiden. Denn "behindert ist man nicht, behindert wird man" (Bauen für Alle, Stadt Münster, April 2005, S5). Dies gilt für Rollstuhlfahrer, Blinde/Sehbehinderte, Gehörlose/Hörbehinderte, gehbehinderte oder Perso-nen mit sonstigen Funktionseinschränkungen. Diese integrative Gestaltung der Spielflächen soll dazu dienen, dass alle jungen Menschen, auch solche mit Funktionseinschränkungen, zusammen spielen und von einander lernen können und somit auch "Behinderte" spielerisch für das Leben lernen können.

 

 

2.5.7 Geräteersatz

 

Grundsätzlich wird für die abgebauten Geräte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Ersatz geschaffen. Das gleiche gilt für Geräte, die bei den regelmäßigen Kontrollen aus Verkehrssicherungsgründen abgebaut werden müssen. Steht auf mehreren Kinderspielplätzen gleichzeitig ein Geräteersatz an, richtet sich die Dringlichkeit des Ersatzes nach der vorgegebenen Bedarfsorientierung der jeweiligen Spielflächen.

Kontakt

Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Herr   Robert Vercoulen
Telefon:  02271 - 89 531
Telefax:  02271 - 8971 531
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