Ein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz besteht für Kinder unter 12 Jahren (maximal 72 Monate), wenn diese mit einem Elternteil zusammenleben, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend ist und nicht, nicht regelmäßig oder nicht ausreichend Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten.
Bitte bringen Sie zur Antragsstellung unbedingt diese Unterlagen mit!
- Personalausweis oder Pass (bei ausländischer Staatsangehörigkeit auch Nachweis über den Aufenthaltstitel)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über die Bankverbindung
- Eventuell Unterhaltstitel
- Eventuell Schreiben der rechtsanwaltlichen Vertretung
Hinweis:Die Unterhaltsvorschusskasse Bergheim ist nur zuständig für Antragsteller, die ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebeit Bergheim haben. Für die Gemeinde Elsdorf und die Stadt Bedburg ist die Unterhaltsvorschusskasse des
Externer Link: Rhein-Erft-Kreis, Willi-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Tel. 02271/834569 oder 834579 zuständig.