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Bild: Schreiben mit der Überschrift Bescheinigung
Tritt ein Jugendlicher in das Berufsleben ein, muss er laut Jugendarbeitsschutzgesetz innerhalb der letzten 14 Monate ärztlich untersucht worden sein. Dazu wird ein Untersuchungschungs-berechtigungsschein benötigt, den wir bei Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses kostenfrei ausstellen, sofern der Jugendliche seinen Hauptwohnsitz in Bergheim hat.                   

Gebühren

Bild: Drei Stapel mit Geldmünzen
Untersuchungsberechtigungsscheine sind
gebührenfrei.

Kontakt

Ansprechpartner
Zentraler   Bürgerservice
Telefon:  02271 - 89 373
Telefax:   02271 - 89 71 373
E-Mail senden an den Zentralen Bürgerservice

Öffnungszeiten

Montag:         08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Dienstag:      08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:          08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag:      09:00 Uhr – 12:00 Uhr

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