Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Internet finden Sie einige Anbieter, über die Sie Ihre Personen-standsurkunden anfordern können. Dieses sind keine Dienstleister, die von der Stadt Bergheim für diesen Service beauftragt wurden. Von diesen Anbietern wird eine Bearbeitungsgebühr in unterschied-licher Höhe erhoben, die Sie sich sparen können, wenn Sie Ihre Urkundsanforderung direkt an uns richten.
Schicken Sie uns hierzu ihre Daten per Post oder per E-Mail.
Geburtsurkunde
Das zuständige Geburtsstandesamt stellt Geburtsurkunden und beglaubigte Ablichtungen aus dem Geburtsregister aus.
Internationale Geburtsurkunde
Die mehrsprachige internationale Geburtsurkunde wird auch vom Geburtsstandesamt ausgestelle und dient insbesondere zum Gebrauch im Ausland. Für die Verwendung deutscher Personenstandsurkunden im Ausland kann eine Überbeglaubigung (Apostille) erforderlich sein. Zuständig hierfür ist der Regierungspräsident in Köln, Tel. 0227 -1470.
Ausstellung von Sterbeurkunden
Zum Nachweis der Abstammung und evtl. Ansprüche hieraus (z. B. in Erbangelegenheiten) ist oftmals eine Sterbeurkunde erforderlich. Die Urkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, wo der Sterbefall beurkundet wurde. Hierzu sind folgende Angaben erforderlich:
Nachweis des rechtlichen Interesses
Angaben über den Verstorbenen (Name, Sterbetag, persönliche Daten)
Die Ausfertigung der Eheurkunde
wird bei dem Standesamt vorgenommen, bei dem die Ehe geschlossen wurde.
Abschrift aus dem Familienbuch
Seit dem 01.01.2009 wurde durch die Änderung des Personenstandsgesetzes das Familienbuch abgeschafft. Auch auf Antrag wird kein Familienbuch mehr angelegt. Aus den bestehenden Familienbüchern, die beim Standesamt des Heiratsortes geführt werden, können Eheurkunden oder beglaubigte Kopien aus dem Familienbuch als Eheregister ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Personenstandsurkunden nur für betroffene oder beteiligte Personen ausgestellt werden dürfen. Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen!
Hier gelangen Sie zur Gebührenübersicht.