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Bild: Auszug aus dem Formular für die Verlustanzeige
Wenn Sie eines Ihrer Ausweisdokumente verloren haben, müssen Sie vor dessen Neubeantragung eine Verlustanzeige aufgeben. Sollte Ihnen das Dokument gestohlen worden sein, müssen Sie dies bei der Polizei melden. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie zur Neubeantragung des Dokumentes vorlegen müssen.
 
Können Sie sich bei der Neubeantragung mit keinem gültigen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ausweisen, müssen Sie einen Zeugen mitbringen, der schriftlich bezeugt, dass Sie tatsächlich die Person sind (sog. Personenfeststellungsverfahren) für die Sie sich ausgeben.

Gebühren

Bild: Drei Stapel mit Geldmünzen
Die Verlustanzeige ist kostenfrei.

Kontakt

Ansprechpartner
Zentraler   Bürgerservice
Telefon:  02271 - 89 373
Telefax:  02271 - 89 71 373
E-Mail senden an den Zentralen Bürgerservice

Öffnungszeiten

Montag:         08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Dienstag:      08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:          08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag:      09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Formulare


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