Die Kinderschutzstelle berät und unterstützt
werdende Mütter und Eltern von Beginn der Schwangerschaft an
Eltern und Familien mit Kindern bis zum Alter von 10 Jahren
Sie arbeitet vernetzt mit vielen Partnern, um Familien individuell und gezielt zu helfen.
Die Partner:
Beratungsstellen, Ärzte, Kliniken, Schulen, Frühförderzentrum, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Familienbildungsstätten, ehrenamtliche Paten, Vereine und Verbände ...
Sie vermittelt Familienhebammen sowie Haus- und Familienhilfen.
Die Beratung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.
Die Inanspruchnahme der Hilfen beruht auf Freiwilligkeit.
Die Angebote sind kostenfrei.
Direkter Kontakt:
Gertrud Oeder,
Telefon: 02271 - 89-888
Fax: 02271 - 89-71888
Beratung bei Zwangsheirat
"Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden." [Artikel 16 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948]
Mädchen und junge Frauen, die von Zwangsheirat bedroht und betroffen sind, erhalten anonym Beratung und Unterstützung im
Informations- und Beratungszentrum - Kinderschutzstelle -
und beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes der Kreisstadt Bergheim.
Weitere Hilfen bieten u. a.
Externer Link: http://www.frauenberatungsstelle-kerpen.de/
Externer Link: http://www.maedchenhaus-bielefeld.de/
Externer Link: http://www.zwangsheirat-nrw.de/
Externer Link: http://www.frauenrechte.de/