Bild: Muster eines vorlaeufigen Reisepasses
Der normale Reisepass liegt normalerweise 4 Wochen nach Beantragung zur Abholung bereit. Wenn Sie kurzfristig eine Reise planen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser wird sofort durch den Zentralen Bürgerservice ausgestellt und ist ein Jahr gültig.
Voraussetzungen
Bergheim ist Hauptwohnsitz
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit
Die Zustimmung der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung eines Reisepasses für Minderjährige liegt vor
Der vorläufige Reisepass darf nur noch ausgestellt werden, wenn die Zeit für die Bestellung eines Reisepasses im Expressverfahren (ca. 3-4 Werktage) nicht mehr ausreicht. In diesem Fall ist ein Nachweis über die Kurzfristigkeit (z.B. Buchungsbestätigung) zwingend erforderlich.
Wie können Sie den Reisepass beantragen?
Den Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können Sie nur persönlich stellen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen bei der Beantragung mit:
Alter Reisepass bzw. Kinderreisepass
bei Erstbeantragung zusätzlich Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis
ggf. Geburts- oder Abstammungsurkunde oder Eheschließungsurkunde
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand
Allgemeine Hinweise
Eine Verlängerung des vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich
Der vorläufige Reisepass wird in der Regel sofort ausgehändigt.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Externer Link: Auswärtigen Amtes nachlesen.
Wenn Sie nur einen vorläufigen Reisepass besitzen, benötigen Sie seit dem 1. Mai 2006 für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem "normalen" Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.
Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
Möchte ein Jugendlicher unter 18 Jahren einen Reisepass beantragen, benötigt er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
Formlose Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten, sofern dieser nicht anwesend ist
Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist
eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.
Gebühren
Bild: Drei Stapel mit Geldmuenzen
Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro.