Bild: zwei Ankreuzkästchen mit der Beschriftung Ja und Nein; ein Stift kreuzt das Kästchen Ja an
Gegen die Übermittlung Ihrer Meldedaten haben Sie ein Widerspruchsrecht. In einigen Fällen dürfen Ihre Daten auch nur nach Ihrer Einwilligung übermittelt werden. Sie haben ein Widerspruchsrecht:
gegen die Übermittlung Ihrer Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, allerdings nur dann, wenn es nicht um Daten zum Zwecke des Steuererhebungsrechts geht. Widersprechen können Sie gegen die Weitergabe Ihrer Daten an die Religionsgemeinschaften Ihrer Angehörigen, wenn Sie eine andere Religion als Ihre Angehörigen haben oder gar keiner Religionsgemeinschaft angehören. (§ 32 Absatz 2 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen - MG NW)
gegen die Übermittlung Ihrer Daten im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet (EMRA; § 34 Absatz 1b MG NRW). Von einem Widerspruch unberührt bleiben Auskünfte aus dem Melderegister, die schriftlich auf dem Postweg oder die schriftlich bei persönlicher Vorsprache des Auskunftssuchenden erteilt werden
gegen die Übermittlung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familiennamen, falls vorhanden: Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen (§ 35 Absatz 1 MG NRW), an Antragstellerinnen, Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden (§ 35 Absatz 2 MG NRW)
In den folgenden Fällen dürfen wir Ihre Daten nur weitergeben, wenn Sie dazu Ihre Einwilligung erklärt haben:
Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen an parlamentarische oder kommunale Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk (§ 35 Absatz 3 MG NRW)
an Adressbuchverlage, zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern (§ 35 Absatz 4 MG NRW)
Und so geht´s:
Den Widerspruch bzw. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit erklären. Füllen Sie dazu einfach das entsprechende Formular aus. Sowohl einen eingelegten Widerspruch als auch eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen aufheben oder zurückziehen. Eine solche Erklärung können Sie auch ohne die Verwendung eines Formulars abgeben. Kosten entstehen Ihnen in allen Fällen nicht. Für Familienangehörige füllen Sie bitte jeweils ein separates Formular aus. Bei Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren muss die Sorgerechtsperson unterschreiben.
Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular im Zentralen Bürgerservice im Rathaus oder in einer der Bürgerservicestellen ab oder schicken Sie es per Post an folgende Adresse:
Stadt Bergheim
Zentraler Bürgerservice
Bethlehemer Str. 9-11
50126 Bergheim
Gebühren
Bild: Drei Stapel mit GeldmünzenDie Beantragung Ihres Antrages erfolgt kostenfrei.