Bild: Hand, die einen EU-Führerschein hält
Wurde Ihnen die allgemeine Fahrerlaubnis durch Gerichtsentscheid oder durch die Straßenverkehrsbehörde entzogen, wird der Führerschein nicht automatisch zurückgegeben. Sie müssen daher ein Antrag auf Wiedererteilung stellen. Diesen können Sie frühestens zehn Wochen vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist stellen, sofern Ihnen die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen wurde oder Sie den Führerschein wegen 18 Punkte oder mehr im Verkehrszentralregister abgeben mussten. Wurde Ihre Fahrerlaubnis aus anderen Gründen entzogen, bestehen keine besonderen Fristen hinsichtlich des Zeitpunkts der Antragstellung. Ob Sie sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen müssen, kann erst nach Vorliegen aller Antragsunterlagen entschieden werden. Grundsätzlich müssen Sie mit einer Anordnung dieser Untersuchung rechnen, wenn Sie ein Fahrzeug mit 1,6 Promille oder mehr geführt haben, wiederholt mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind oder wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten oder mehr im Verkehrszentralregister entzogen wurde.
Bitte bringen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen mit:
Personalausweis oder Reisepass
aktuelles Passfoto
Teilnahmebescheinigung Erste Hilfe (hier gibt es unterschiedliche Voraussetzungen je nach Führerscheinklasse)
Nachweis Sehvermögen
Führungszeugnis (Antragstellung)
Bei den Klassen C, C1, D und D1: ärztliche Eignungsbescheinigung
Bei den Klassen D und D1: leistungspsychologisches Gutachten
Der Zentrale Bürgerservice der Stadt Bergheim fungiert in dieser Angelegenheit lediglich als annehmende Stelle. Die Unterlagen werden von uns an die
Externer Link: Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises weitergeleitet.
Gebühren
Bild: Drei Stapel mit Geldmünzen42,60 Euro (Antrag Wiedererteilung) zzgl. 13,00 Euro (Antrag Führungszeugnis)